Erreichbarkeit:
Mi. und Do. 14 - 18 Uhr,
Fr., Sa.,So. ab 11 Uhr
Wichtig: letzter Start 16.00 Uhr !!!
Die Benutzung der Fußballgolf – Anlage erfolgt bei pflichtgemäßer Vertragserfüllung der FuGo FußballGolf GmbH auf eigene Gefahr des Benutzers. Die Beachtung der AGB liegt in der Verantwortung des Benutzers. Aufsichtspersonen haften dafür, dass die von ihnen beaufsichtigten Minderjährigen die AGB beachten.
Die Spielanlage ist für alle Besucher ab dem 6. Lebensjahr geöffnet. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson benutzen.
Die Anlage darf nicht benutzt werden von Personen,
Während des Spielbetriebs dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Benutzer oder für andere Personen bedeuten können.
Die Benutzung der Fußballgolf – Anlage ist besonderen Hinweistafeln zu entnehmen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Sollte ein Benutzer dies nicht tun, kann er von der gesamten Anlage verwiesen werden. In diesem Fall hat der verwiesene Benutzer keinen Anspruch auf Rückvergütung des Eintrittspreises.
Die FuGo FußballGolf GmbH behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen, z. B. bei starken Regenfällen, Sturm oder Gewitter, einzustellen. In diesem Fall erhält der Benutzer eine angepasste Gutschrift.
Beim Benutzen der Fußballgolf – Anlage dürfen auch eigene Bälle benutzt werden.
Es dürfen keine Fußballschuhe mit Stollen benutzt werden.
Die Ausrüstung ( z. B. Bälle, Scorekarten ), muss nach Anweisung des Personals benutzt werden. Sie darf während der Benutzung der Fußballgolf – Anlage nicht weitergegeben werden.
Bei Unklarheiten oder Zweifeln hinsichtlich der richtigen Benutzung der Fußballgolf – Anlage ist in jedem Fall Personal hinzu zu rufen.
Mit Bezahlung der Eintrittskarte und Betreten der Spielanlage erkennt der Benutzer respektive dessen Begleitperson die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Der Betreiber haftet dem Benutzer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
Der Betreiber haftet dem Benutzer für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.
Für Sach – und Vermögensschäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen, haftet der Betreiber nur, soweit es sich um vertragstypische vorhersehbare Schäden handelt.
Die FuGo FußballGolf GmbH behält sich das Recht vor, während der Benutzung auf der gesamten Anlage Foto – und Filmaufnahmen zu machen und diese zu Werbe – und Informationszwecken zu benutzen. Die Benutzer, die damit nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies vor der Benutzung dem Personal mitzuteilen.
Das Anfertigen von Foto – und Filmaufnahmen zu anderen als privaten Zwecken ist dem Benutzer auf der gesamten Fußballgolf – Anlage nur nach vorheriger Zustimmung durch die FuGo FußballGolf GmbH erlaubt.